Verhältnismäßigkeit – medizinisch und juristisch gesehen

gemalt von Dörte Müller

Wie oft habe ich mir gewünscht, dass es in der Medizin so etwas geben würde, was man in der Juristerei als „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ kennt. Dass man sich also als Arzt (und Patient) zuerst klar werden muss, welches Ziel man mit einer Maßnahme erreichen will:
– „Bekämpfung“ einer Krankheitsursache
– Unterdrückung von Krankheitssymptomen
– Veränderung von (Labor-)Werten
– Krankheitsvorbeugung.

Unsere Medizin ist so angelegt, dass es in den allermeisten Fällen um die Unterdrückung von Symptomen und / oder Veränderung von Laborwerten geht. Denn Krankheitsursachen sind in der weit überwiegenden Zahl der Fälle nicht bekannt und werden auch nicht gesucht. [Allenfalls Teilursachen, wie bei Infektionen der Kontakt mit einem „Erreger“, wo dann allerdings wiederum nicht geschaut wird, WARUM jemand nach diesem Kontakt erkrankt und zehn andere Menschen nach demselben Kontakt nicht.]

Für Patienten stellt sich also schon zuallererst die Frage, ob das mit der Behandlung zu erreichende Ziel eigentlich eines ist, das seinen Bedürfnissen dient (oder eher eines, das den Bedürfnissen der Pharmaindustrie folgt).

Wenn ich mit dem Ziel einverstanden bin, stellt sich die Frage: Ist das Mittel, das gewählt wird, geeignet, dieses Ziel zu erreichen? Die Medizin geht in dieser Frage recht pauschal vor: Wenn in den Zulassungsstudien zu einem Medikament „nachgewiesen“ wurde, dass dieses die fraglichen Symptome häufiger reduziert, als ein Placebo, dann gilt es als „geeignet“. Und zwar für jede*n mit den entsprechenden Symptomen. Die Geeignetheit im konkreten Fall wird meist nicht geprüft, sondern mit Hinweis auf die Studien pauschal behauptet.

Wenn ein Mittel als geeignet angesehen wird, wäre die nächste Frage, ob es auch erforderlich ist, um das gewünschte Ziel zu erreichen, oder ob es vielleicht ein milderes Mittel gäbe, das genauso geeignet wäre. Das könnte z.B. eine Dosishalbierung sein, es könnten Globuli sein, eine naturheilkundliche Behandlung oder auch nur Abwarten und Bettruhe.
In der Praxis der Medizin erlebe ich solche Überlegungen selten, und normalerweise nur, wenn es um „Bagatellerkrankungen“ geht.

Der letzte Punkt ist die Frage der Angemessenheit der Maßnahme, der sogenannten Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn. Hier geht es um die Abwägung, ob der zu erwartende Nutzen der Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zu den zu befürchtenden Risiken und Nebenwirkungen der Maßnahme steht. Und zwar im konkreten Fall.
In der Theorie wird häufig behauptet, dass in der Medizin genau dies geschehe und zum Standard gehöre. In der Praxis beobachte ich das nicht. Grund ist, dass wir eine „Leitlinienbasierte“ Medizin haben: Sprich ein sogenanntes „Expertengremium“ legt in „Leitlinien“ nieder, welche Behandlung bei welchen Symptomen und Laborwerten als Standard gilt, um „qualitativ hochwertige Medizin sicherzustellen“. Und die Ärzte richten sich in aller Regel nach diesen „Leitlinien“. Denn, obwohl genau dieses Vorgehen die Möglichkeit der Anwendung des „Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes“ oder auch des Grundsatzes „Zuallererst nicht schaden“ konterkariert, ist es ironischerweise für die Mediziner*innen ein Schutz vor Haftung bei Schäden durch die Behandlung: Denn die Gerichte und gegebenenfalls von ihnen gehörte Gutachter sehen eine leitliniengerechte Behandlung in aller Regel als Behandlung „lege artis“ an. Wenn ein Arzt also eine genau am konkreten Patienten ausgerichtete individuelle Behandlung durchführt, – mit anderen Methoden, als in diesen Leitlinien vorgesehen -, ist er einem größeren Haftungsrisiko ausgesetzt, wenn es schiefgeht, als wenn er stur diesen Leitlinien folgt.
Das ist unsinnig und stellt das Patientenwohl auf den Kopf, ist aber leider geltende Praxis (Pharmalobbyismus im Gesundheitssystem ist eine Krake, deren tatsächlichen Ausmaß man sich vermutlich gar nicht vorstellen kann …).

Nun ist das Arzt-Patienten-Verhältnis ein zivilrechtliches und deshalb habe ich mit meinem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dort schlechte Karten. Und als Patient habe ich ja normalerweise auch die Wahl, ob ich eine vorgeschlagene Behandlung durchführen lasse und ob ich überhaupt bei dem betreffenden Arzt bleiben möchte.

Anders ist es bei hoheitlichen Eingriffen des Staates.

Wir haben in Deutschland das Glück, ein wunderbares Grundgesetz zu haben, in denen unsere „Grundrechte“ festgeschrieben sind. Die meisten Grundrechte sehen vor, dass der Staat durch Gesetz Eingriffe in diese Rechte vornehmen darf, aber solche Eingriffe müssen sich nach unserer Rechtsordnung streng am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen. Wenn der Staat die Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in Grundrechte nicht begründet, nicht begründen kann, dann IST dieser Eingriff rechtswidrig. Und die Verhältnismäßigkeit ist ausschließlich dann gegeben, wenn ALLE oben genannten Punkte erfüllt sind. Das ist juristisches Grundwissen.

An der Schnittstelle zur Medizin scheint es mir hier aber inzwischen einige „Schludrigkeiten“ zu geben, bei denen das oben skizzierte medizinische Vorgehen sozusagen in die Juristerei übernommen wird:

Das Infektionsschutzgesetz dient dem Schutz vor übertragbaren Erkrankungen. Man könnte bereits über diese Zweckbestimmung streiten, denn darin liegt eine gewisse Wertung des Gesetzgebers, dass er übertragbare Erkrankungen für gefährlicher für die Bevölkerung (und den Schutz davor für regelungsbedürftiger) hält, als nicht übertragbare Erkrankungen wie Krebs, Herz-Kreislauferkrankungen oder Autoimmunerkrankungen. Eine Wertung, die ich persönlich für falsch halte. Aus juristischer Sicht dürfte eine solche Wertung aber im Ermessensspielraum des Gesetzgebers liegen.

Als konkrete Ziele der „Covid-19-Regelungen“ des Infektionsschutzgesetzes werden, soweit mir bekannt, angegeben: die Krankenhäuser zu entlasten,
und die Ansteckungsquote zu verringern.
Die Krankenhäuser davor zu bewahren, ihre Kapazitätsgrenze zu überschreiten, ist ein wichtiges Ziel. Wenn allerdings mit dieser Begründung Grundrechte eingeschränkt werden, ist es mehr als merkwürdig, wenn im gleichen Zeitraum staatlicherseits Krankenhäuser geschlossen und Zigtausende Betten und Intensivbetten abgebaut werden. Der Staat kann nicht Grundrechte einschränken, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, das er mit anderen Maßnahmen selbst konterkariert.

Die Ansteckungsquote zu verringern, ist bereits als Ziel hingegen nicht unproblematisch. Da die vorgesehenen Impfungen oder sonstigen Maßnahmen das Virus anerkanntermaßen nicht ausrotten können, wird die Pandemie mit dem Versuch, die Ansteckungsquote über einen bestimmten Zeitraum niedrig zu halten, letztendlich nur gestreckt. Was die Wahrscheinlichkeit von immer mehr Mutationen erhöht – Und damit auch die Wahrscheinlichkeit, eine Gefährdung der Bevölkerung durch dieses Virus und seine Mutationen AUF EWIG zu verlängern. (Wovon der Staat auch auszugehen scheint, und deshalb Verträge für mehrere Hundert Millionen Impfdosen verschiedener Sorten abschließt bei rund 80 Mio. Einwohnern … .) Insgesamt wird man also dem Ziel des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung wohlmöglich eher schaden.
Da es aber eine Reihe sogenannter „Experten“ gibt, die sogar von einem „Null-Covid“ phantasieren, dürfte juristisch gesehen ein politisches Ziel, das die Ansteckungsquote verringern will, wohl vom politischen Ermessensspielraum gedeckt sein.

Von diesem Ziel ausgehend, müssen die Maßnahmen, die das Infektionsschutzgesetz regelt, also geeignet sein, die Ansteckungsquote zu verringern. Sind sie das?
Zu Beginn der Pandemie konnte man hier mit Hypothesen und Modellrechnungen operieren, da zur tatsächlichen Geeignetheit wenig bekannt war. Weit über ein Jahr nach Beginn der Pandemie reicht dies jedoch juristisch gesehen nicht mehr, denn inzwischen gibt es genug Daten (oder sollte diese geben), aus denen man die tatsächliche Wirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen im normalen Leben ablesen kann. Es geht dabei nicht darum, ob Masken z.B. im Modellversuch im Labor eine Plausibilität für einen gewissen Schutz zeigen, sondern, ob sie im Gebrauch im normalen Leben eine Schutzwirkung vor Ansteckung zeigen. Man schaut sich also die Daten an von all den Staaten und Gegenden oder Zeitabschnitten mit Maskenpflicht und vergleicht mit all denen ohne Maskenpflicht. [In Deutschland z.B. war die Ansteckungsquote m.E. geringer, als es noch keine flächendeckende Maskenpflicht gab.] Gleiches macht man mit den Daten bezüglich Geschäftsschließungen, Schulschließungen, Ausgangssperren usw.

Entscheidender Faktor ist dabei natürlich, wie die Ansteckungsquote ermittelt wird, was genau man also darunter überhaupt versteht. Wie viele Tests werden jeweils insgesamt gemacht? Welche Tests? Wie sind die Tests ausgestaltet? (Beim PCR-Test gibt es hier verschiedene Möglichkeiten.) War die Ausgestaltung immer gleich, oder hat man zwischenzeitlich Änderungen vorgenommen? Wird unterschieden zwischen positiven Tests mit Symptomen und ohne Symptomen? Also wird, wie für diese Tests vorgesehen, eine zusätzliche Diagnostik durchgeführt?
Weitere wichtige Daten sind: Wie viele Menschen mit schweren Verläufen hatten (welche) Vorerkrankungen?
Wie viele waren bereits ein- oder zweimal geimpft, und womit?
In welchen Berufen gibt es besonders hohe Ansteckungsraten?

Wenn der Staat nicht weiß und nicht sagen kann, wie er die Ansteckungsquote bzw. den Inzidenzwert eigentlich definiert (wohlmöglich ständig unterschiedliche Bezugsgrößen verwendet, ohne dies deutlich zu machen), dann IST DIESER BEGRIFF NICHT BESTIMMT GENUG, UM DARAUS RECHTMÄSSIGERWEISE GRUNDRECHTSEINSCHRÄNKUNGEN ABZULEITEN.

Unterstellt, die Daten werden beigebracht und es liegt eine eindeutige Definition des Inzidenzwertes vor, so stellt sich die weitere Frage nach der Erforderlichkeit der Grundrechtseinschränkungen. Dabei MÜSSEN mögliche mildere Mittel vom Gesetzgeber erkennbar geprüft worden sein. In Betracht kommen könnte: Maßnahmen auf besonders gefährdete Orte für „Clusteransteckungen“ beschränken wie Altenheime, Krankenhäuser, möglicherweise besonders gefährdete Berufsgruppen, wenn man solche ermittelt hat etc. .
Oder: Maßnahmen auf Szenarien beschränken, wo ein langer, enger Kontakt zu anderen Menschen besteht, und keine ausreichenden Möglichkeiten des Luftaustausches vorhanden sind.

Hätte der Gesetzgeber sich statt des allgemeinen Ziels einer Verringerung der Ansteckungsquote das Ziel gesetzt, schwere Krankheitsverläufe zu reduzieren, wäre ein milderes (und vermutlich besser geeignetes) Mittel als Maskenpflicht und Lockdowns, alles zu fördern, was die Selbstheilungskräfte der Menschen anregt. Um dieses Ziel scheint es dem Gesetzgeber aber nicht zu gehen.

Wenn ich unterstelle, dass der Gesetzgeber begründet hat, warum er solche milderen Mittel für weniger geeignet hält, um das Ziel der angestrebten Reduzierung der Ansteckungsquote zu erreichen, müssen die Maßnahmen auch noch angemessen sein. Hier geht es um eine Abwägung. Je schwerer die Grundrechtseinschränkungen sind, z.B. Berufsausübungsverbote, je mehr Grundrechte betroffen sind und je länger die Einschränkungen andauern, desto strengere Maßstäbe sind an den Nutzen der Maßnahmen anzulegen. Wenn also in dem Fall erheblicher und lang dauernder Grundrechtseingriffe bereits bei der Prüfung von Geeignetheit und Erforderlichkeit das Ergebnis war, dass der Nutzen der Maßnahme eher gering ist, IST DIESE RECHTSWIDRIG.
Selbstverständlich muss der Bürger dabei NICHT nachweisen, dass die Grundrechtseinschränkung, also z.B. das Berufsverbot, ihn psychisch, sozial oder finanziell unzumutbar belastet. DIE GRUNDRECHTE STEHEN JEDEM BÜRGER ZU. PUNKT. Wenn der Staat in diese Grundrechte eingreift, muss ER nachweisen, dass dieser Eingriff verhältnismäßig ist.

In der öffentlichen Diskussion scheint mir hier seit Corona Einiges missverstanden worden zu sein, nach dem Motto, „wer den Schaden hat, muss den Schaden beweisen“. So, wie es im Zivilrecht gilt, daher auch bei ärztlichen Behandlungen – und leider auch bei Impfungen, so lange diese nicht staatlich angeordnet sind.
Im Verhältnis Bürger zu Staat gilt bei uns aber – zum Glück – etwas anderes: DER STAAT MUSS BEWEISEN, DASS EINE MASKENPFLICHT VERHÄLTNISMÄSSIG IST. Nicht umgekehrt!!! Der Staat muss beweisen, dass ein Lockdown verhältnismäßig ist. Nicht umgekehrt!!! Und wenn der Staat die Ausübung meiner Grundrechte von einer Impfung abhängig machen will, dann muss ER beweisen, dass eine solche Regelung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt. Dann muss ER darlegen, welche Ziele, er mit dieser Impfung genau erreichen will und warum er meint, diese mit der Impfung tatsächlich zu erreichen. Und vor allem muss ER darlegen, dass der mögliche Schaden durch diese Impfung im Vergleich zum daraus erwachsenden Nutzen vernachlässigbar ist.
DA REICHEN KEINE BEHAUPTUNGEN!
Da muss geprüft werden, warum die Todesfälle in Israel und anderen Staaten nach dem Start der flächendeckenden Impfungen zunächst so deutlich gestiegen sind. Es müssen alle verfügbaren Daten gesammelt und offen gelegt werden. Es muss geprüft werden, welche Inhaltsstoffe der Impfungen welche Gefährdungen mit sich bringen. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auch auf die Booster gelegt werden, also die Stoffe in der jeweiligen Impfung, die sicherstellen sollen, dass das menschliche Immunsystem überhaupt reagiert auf die „Impfung“. (Denn diese Booster sind in den meisten Impfstoffen die Verantwortlichen für die Erhöhung der Gefahr von Autoimmunerkrankungen.) Die insoweit getroffenen staatlichen Abwägungen müssen für die Bürger (und die Gerichte) erkennbar und nachvollziehbar sein.

Momentan erscheint es für mich allerdings eher so, als würden bestimmte Behauptungen von bestimmten Experten einfach übernommen und ohne weitere Überprüfung zur Grundlage gesetzgeberischer Entscheidungen gemacht.

Den Einfluss von von keinem Betroffenen gewählten und auf undurchschaubare Weise zusammengesetzten „Expertengremien“, die darlegen, was sie aufgrund von Modellrechnungen, Laborversuchen, bestimmten Studien und Hypothesen, – vielleicht aber auch aufgrund von Interessenverflechtungen mit der pharmazeutischen Industrie -, für die „richtigen Leitlinien“ halten, halte ich schon im Verhältnis Arzt-Patient für sehr bedenklich.

Im grundrechtsrelevanten Bereich des Verhältnisses Bürger – Staat sind solche Art „Expertengremien“, deren unbewiesene Behauptungen und Hypothesen plötzlich sauber ermittelte Daten, Prüfungen und Abwägungen zu ersetzen scheinen, ein absolutes No-Go!!!

Veröffentlicht von lachmitmaren

Ich bin voller Lebensfreude. Manchmal albern, manchmal ernst. Gute Zuhörerin. Vielseitig interessiert. Ich bin kritisch und hinterfrage die Dinge. Bin Volljuristin, staatlich geprüfte Heilpraktikerin, zertifizierte Lachyoga-Leiterin - Und Rheumatikerin seit über 30 Jahren.

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32 Kommentare

  1. Bist Du jetzt auch auf telegram unterwegs *grins* – all das was Du da schreibst habe ich schon vor vielen Wochen dort gelesen, von mehreren Fachleuten, Virologen und aus der Medizin. Aber natürlich erfreut es mich, solche Infos auch und Gedanken auch hier im Blog zu lesen. Was mir noch dazu einfällt – zu den medizinischen Fakten – wie man heutzutage umgeht mit den Menschen…. Ja, das ist schon der Hammer, dass man wenn man die Patienten individuell behandelt und nicht wie 0-8-15 konform, dann haftet man, wenn man aber das vorgeschriebene Prozedere einhält – Patient dann aber daran stirbt, weil er vielleicht was anderes gebraucht hätte – nicht. Aber das stimmt, ich weiß aus der Arbeit früher in der Klinik, da wurde hauptsächlich nach den Blutwerten geguckt.

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    1. Danke dir! Das mit den Leitlinien ärgert mich schon lange. Und dass das als Qualitätssicherung verkauft wird. Obwohl es mir eher „Verkaufsicherung“ zu sein scheint für die aus „Expertensicht“ anzuwendenen Medikamente… . Leider machen die Gerichte das mit.

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      1. Die deutschen Gerichte sind nicht so schlecht. Hat sich ja gerade in Weimar wieder gezeigt … :-), ich finde die Einstweilige Anordnung juristisch gut und sauber begründet (wobei Familienrecht nicht gerade mein Fachgebiet ist). Im Bereich Medizin ist es aber immer schwierig, weil Gerichte dort meist auf Gutachter angewiesen sind. Die wiederum aus der Medizin kommen, und da ist leider nach meinem Eindruck Einiges schon sehr lange etwas verfilzt … .

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      2. Nun, es geht doch nicht darum, dass Gerichte sich nur einseitig bei bestimmten Gutachtern umschauen….. Dass die Presse seit Monaten eine einseitige Berichterstattung hat werden wohl wache Menschen schon bemerkt haben…. und Richter sind doch auch Menschen und wenn so viele Rechtsanwälte (natürlich nicht in diesen Medien) und noch nicht (wie soll ich sie nennen?) sich zusammenschließen müssen, weil ca. 80 % der derzeitigen Richter – nicht mehr rechtsprechen, sagt doch alles. (Corona-Ausschuss-Sitzungen)

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      3. Ich hatte bei Gerdas Kommentar schon etwas dazu geschrieben, wie ich es wahrnehme mit den Gerichtsentscheidungen. Aber klar, viele Richter*innen haben einfach Angst, entweder vor Corona oder vor Karriereproblemen, Versetzung usw.. Dass man heutzutage Angst vor Versetzung (z.B. zur Staatsanwaltschaft oder ein anderes Gericht am anderen Ende des Bundeslandes…) haben muss, wenn man eine juristisch einwandfreie Entscheidung gefällt hat, ist sehr sehr schlimm. Leider bleibt der öffentliche Aufschrei über Druck auf unabhängige Richter aus, – stattdessen empören sich viele Leute über ihrer Ansicht nach falsche Urteile. Was eine solche Haltung für den Rechtsstaat bedeutet, scheint den wenigsten Menschen klar zu sein. Aber das war in dieser „Pandemie“ von Anfang an so: Die öffentliche Empörung wurde gezielt geleitet und gelenkt auf jede kritische Stimme. Menschen empören sich gerne. Und Empörung lässt sich eben auch leicht medial produzieren und lenken. Die Leute fühlen sich auf der Seite „der Guten“ Und den wenigsten Menschen wurde und wird klar, dass sie instrumentalisiert werden – und dabei sind, sich ihren Rechtsstaat SELBST abzuschaffen.

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      4. Rechtsanwälte und Richter sind auch Bürger dieses Staates, wenn sie nur immer auf ihre Posten und Vorteile schauen und ihre evtl. drohenden Nachteile im Blick haben und ausweichen, statt sich gemäß ihres Eides und ihrer Verantwortung zu verhalten, finde ich die Kritik sehr wohl angebracht. Ich sehe aber auch (natürlich nur auf telegram gesendete Live-Berichte) Berichte wie sich dort andere Rechtsanwälte einsetzen, ihr Leben ihre Karriere hingeben für die Gerechtigkeit und ihrer Verantwortung gerecht werden, mutig und sich für Menschenrechte einsetzen…. Und inzwischen haben sich auch schon viele Richter, Rechtsanwälte, sogar Staatsanwälte zusammen geschlossen, aber die sind in der Minderheit wie wir Demonstrierer auch. Viele Demonstrieren wurden bis zu 10.000 Euro verdonnert, weil sie das *Verbrechen‘ begangen haben, ihr Recht darauf zu atmen zu verteidigen, oder weil sie nicht die Atteste vorzeigen wollten um ihre mutigen Ärzte die ihnen sie ausgestellt haben nicht zu verraten, weil die sonst dafür bestraft werden.(die sind auch nur wenige, die noch Eier in der Hose haben, und Kranken, sogar Kindern mit Mukoviscidose verweigern manche sogar die Maskenbefreiung nicht ausstellen ) oder die geprügelten, in Angst versetzten Demoteilnehmer (alte Frauen und Männer) weggeführt werden oder zu Boden geworfen. Ich hatte auch Angst, dass mir was passieren könnte, als ich auf den Demos war, mit meinen operierten Rücken, wo ich eine Titanstange in mir trage, wo ein Sturz mich querschnittgelähmt machen kann. Jeder muss Einsatz zeigen, aber diese eben geschilderten Situationen werden nicht gezeigt in den Mainstreammedien. Ja es ist bequem, sich abends vor die Tagesschau zu setzen und nicht selbst zu recherchieren auf anderen Kanälen,oder gar selbst zu denken und nicht nur nachplappern was unsere Murksel da sagt, da kann man leicht auf mutige Menschen schimpfen.
        Ja, Du hast recht, wir schaffen den Rechtsstaat selber ab durch Ignoranz, Beqemlichkeit, Angst und Wegschauen…. und mir fällt dazu nur der Satz ein: Jedes Volk hat die Regierung verdient, die es hat. Leider ist schon viel Schaden angerrichtet bei denen die nichts dafür können. Sorry, aber ich werde immer zorniger.

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    1. Danke dir! Ich hoffe, es ist nicht zu „trocken “ geworden! Dabei habe ich Themen wie „Zuständikeitsfragen Bund / Länder“ und „Rechtsverordnungsermächtigung“ schon weggelassen… . Aber tatsächlich war deine gestern in Kommentaren geäußerte Befürchtung wegen des Infektionsschutzgesetzes eine der Inspirationen zu diesem Beitrag…😉. Liebe Grüße!

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  2. Auch ich habe diese Begründungen schon mehrfach gelesen – doch mir scheint der Versuch sich dem, was gerade geschieht, Schritt für Schritt anzunähern und dabei die Vorgänge so einfach und so nachvollziehbar wie möglich darzustellen, tatsächlich notwendig für die eigene Gesunderhaltung. Unser gesamtes Denken scheint mir inzwischen auf den Kopf gestellt – und ich bin froh über jede und jeden, der mit mir merkt: Hier stimmt was nicht.

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    1. Liebe Susanne, danke dir! Gerade in der Medizin ist nach meinem Eindruck vieles leider schon sehr lange auf den Kopf gestellt, wenn man es konsequent am Patientenwohl betrachtet … . Und leider mit so vielen Frames versehen, dass man kaum eine Chance hat, auf die Probleme (z.B. des Denkens in „Doppelblindstudien“) aufmerksam zu machen, ohne gleich als „Spinnerin“ diffamiert zu werden. Dieses dort inzwischen leider „normale“ Denken wirkt sich nach meinem Eindruck eben auch (zusätzlich zu allem, was da sonst noch dahinter stehen mag) äußerst ungut auf die politische (und mediale) Handhabung der C-Geschichte aus, und zumindest teilweise auch auf die juristische. .. . Liebe Grüße Maren

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  3. Ich bin immer wieder beeindruckt durch deine fundierte sachliche Argumentation, Maren. Leider wird sie niemanden von denen erreichen, die erreicht werden sollen und müssen. „Diese Pandemie wird erst zu Ende sein, wenn alle Menschen geimpft sind“ – so hieß es von Anfang an, und so läuft es, egal was rechtmäßig ist und was nicht. Und selbst wenn „alle“ geimpft sind, wird es weitergehen mit neuen „Varianten“ und neuen „Pandemien“, es ist hoffnungslos. Nur ein weit hinhallendes, kollektives NEIN! könnte Einhalt gebieten, aber wo ist es?
    Deutschland geht im Shutdown zugrunde.
    Ich las heute, dass Elon Musk (immerhin der momentan reichste Mann der Welt) cool sagte, dass er nicht vorhabe, sich und seine Kinder zu impfen. Es gebe keinen Grund dafür, da sie keine Risikofälle seien. Seinen Collegen Bill Gates nannte er einen Blödmann. Seine eigenen Firmen hätten nie zugemacht.
    Natürlich las ich auch von dem Jauch-Skandal. 25 Mio wird für die Impfwerbung rausgeworfen, um den Menschen eine üble Schmierenkommödie nach der anderen vorzuspielen – und alle alle klatschen Beifall (na ja, ein paar sind nicht so begeistert). „Deutschland. krempelt die Ärmel hoch“ …. um sich ein Pflaster auf den Oberarm kleben zu lassen. Es ist gruselig.

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    1. Liebe Gerda, vielen Dank für das schöne Kompliment! 🙂 Ich habe schon den Eindruck, dass das Denken etwas zu Kippen beginnt: Gestern kam sogar in der Tagesschau dieser Brief der „Aerosolforscher“, die klar sagen, dass man sich draußen nicht ansteckt. Das war eigentlich von Beginn der ganzen Pandemie Konsens (und entspricht ja auch dem normalen Menschenverstand), trotzdem hat man plötzlich überall Masken zu tragen, und Menschen haben sich gefürchtet, wenn sie an der Küste(!) jemandem ohne Maske begegnet sind. Es wird natürlich dauern, bis man diese so unsinnig und unselig durch Medien und Politik aufgebauten Ängste vieler Menschen wieder reduziert bekommt. Dass jetzt so ein Brief veröffentlicht wird (es gab derer ja schon sehr viele, die immer verschwiegen wurden…), deutet für mich darauf hin, dass Draußen Lockerungen geplant sind. Klar, es geht um die Impfung. Wenn „genug“ Leute geimpft sind, wird man lockern, zumindest für diese.
      Aber es geht eben auch um Grundrechte. Und ich denke schon, dass immer mehr Leute klagen werden, wenn ihre Grundrechte aufgrund von Regelungen eingeschränkt werden, die ihre Verfassungswidrigkeit im Grunde schon „auf der Stirn tragen“. Bei der Diskussion um die Änderungen des InfSchG merkt man zwischen den Zeilen recht deutlich, dass den Handelnden (insbesondere in den Ländern) die verfassungsrechtlichen Schwachstellen klar sind. Am Anfang des Lockdowns hatten damals noch einige Gastwirte und Händler geklagt und Recht bekommen. Dann hatten die Gerichte sich offenbar einschüchtern lassen (das fand ich sehr sehr bedenklich) und – u.a. mit der Begründung, dass der Lockdown ja nur für einen Monat vorgesehen sei – und es Staatshilfen gebe, die Klagen abgewiesen. Leider gibt / gab es bei einigen Gerichten wohl auch die Neigung, es sich einfach zu machen, und nur auf das RKI zu verweisen. Das ist das, was ich unter „juristischer Schludrigkeit“ verstehe…. Aber Richter sind eben auch nur Menschen… . Deshalb ist die Einstweilige Anordnung des Familienrichters aus Weimar so erfreulich, weil dort juristisch sauber argumentiert wurde. Inzwischen gibt es auch wohl insgesamt wieder deutlich mehr Entscheidungen, mit denen Bußgelder aufgehoben werden (alles andere wäre juristisch gesehen auch ein Unding), die nur nicht bekannt werden (aber einige Ministerpräsidenten haben sich dahingehend geäußert: „Was nutzen uns die Regelungen, wenn sie dann vor den Gerichten nicht halten?“). Mit den jetzt vorgesehenen Gesetzesänderungen dürften diese Klagen mehr werden. Und dann sollte es auch schwieriger werden, die nicht Geimpften von ihren Grundrechten fern zu halten. .. . Leider ist das BVerfG in Deutschland politisch besetzt und der derzeitige Vorsitzende saß unmittelbar zuvor noch für die Regierungsfraktion im Bundestag.
      Ich bin ja absolut kein Elon Musk – Fan, aber ja, der hat schon öfter sehr deutlich gemacht, dass er diese ganze C-Geschichte für irgendwie schwachsinnig hält. Er hatte sich ja auch mal PCR-Testen lassen, mehrmals am selben Tag vom gleichen Menschen getestet und demselben Labor ausgewertet, mit jeweils unterschiedlichen Ergebnissen… .
      Von daher: „Hoffnungslos“ würde ich noch nicht sagen … ;-). Liebe Grüße!

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  4. Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Sichtweise voll und ganz wider, obwohl ich keine Juristin bin. Aber alles, was Du hier schreibst, sagt mir mein gesunder Menschenverstand. Ich frage mich oft, wo Politiker und erst recht sogenannte „Experten“ den ihren gelassen haben. Ich begreife nicht, dass man ohne Experte wird oder ein Land regieren kann/darf. – Hinsichtlich des PCR-Testverfahrens hat dessen (Mit-)Entwickler, der Nobelpreisträger Kary Mullis (verstorben 2019) gesagt:
    „Ich glaube nicht, dass man PCR missbrauchen kann. Aber die Resultate, die Interpretation derselben […] Mit PCR, wenn man es gut macht, kann man ziemlich alles in jedem finden […] PCR ist ein Prozess, der aus etwas eine ganze Menge macht… es sagt Ihnen nicht, dass Sie krank sind. Und es sagt nicht, dass das Ding das man findet Ihnen Schaden zugefügt hätte.“ Ich meine, wenn der Mitentwickler sich in dieser Weise äußert (Video bei Facebook: https://www.facebook.com/nico.davinci.56/videos/1749227998568399/), muss doch jeder klar denkende Mensch die Test-Ergebnisse zumindest in Zweifel ziehen. Und Zweifel ist, so sagt es Denis Diderot (französischer Abbé, Schriftsteller, Übersetzer, Philosoph, Aufklärer … u. a. m. des 18. Jahrhunderts) der erste Schritt zur Wahrheit.
    Darüber hinaus vertrete ich auch die Ansicht, dass wir nach über einem Jahr „P(l)andemie“ doch Erkenntnisse haben, mit denen sich die Verhältnismäßigkeit aller Maßnahmen über auf den Prüfstand stellen lässt. Insofern die Maßnahmen eher weniger werden müssten, stattdessen wird es immer „bunter“, haarsträubend und abstrus. Und das Impfen war schon während der Spanischen Grippe ein Kardinalfehler.
    Ein Blick auf die „Zahlen“ lässt mich entspannt sein, und ich meine hier die weltweiten. Gemessen an einer Bevölkerung von damals (Span. Grippe) ca. 1,8 Mrd. Menschen auf dem Planeten, aber 20 bis 50 Mio. Tote (überwiegend im Alter zwischen 20 und 40!!!) in 3 Wellen finde ich die aktuellen Zahlen insbesondere der Verstorbenen überhaupt nicht alarmierend.
    Über das Dilemma in den Kliniken müssen wir nicht diskutieren. Ich weiß aus sicherer Quelle (Ärzte), dass vorwiegend Personalmangel dazu beiträgt, dass es auf Intensivstationen heiß hergeht – übrigens in jeder Grippesaison. Und das Argument, das mir oft um die Ohren gehauen wird, dass es noch nie so schlimm gewesen sei wie jetzt mit Covid 19, schlage ich zurück, indem ich Frage stelle, ob der „Argument-Schläger“ in den vergangenen Jahren VOR Covid 19 jemals eine Intensivstation besucht habe. Der „Schlag“ durch erstauntes Schweigen tut nicht weh, sondern ist Genugtuung *smile*.

    Liebe Grüße
    Wilma

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    1. Liebe Wilma, lieben herzlichen Dank für deinen ausführlichen und sehr kompetenten Kommentar!!! Ja, wo Kompetenz und gesunder Menschenverstand mancher sogenannter „Experten “ geblieben ist, erschließt sich einem in dieser Zeit nicht. Mir jedenfalls auch nicht. Die jetzt wohl kommende Änderung des IfSchG ist aus meiner Sicht klar verfassungswidrig, aber inzwischen bin ich mir leider nicht mehr sicher, dass das BVerfG auch dementsprechend entscheiden wird. DAS sind die Dinge, die einem wirklich Sorgen machen können!
      Ansonsten: Es gab im März eine recht deutliche Untersterblichkeit in Deutschland laut Destatis, die Intensivstationen sind nicht wirklich überfüllter als sonst, wir haben nur innerhalb des letzten Jahres über 4.000 dieser Betten abgebaut und- wie du auch schreibst, das eigentliche Problem ist der seit Jahren bestehende Personalmangel. Hinzu kommt, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen aus meiner Sicht die Krankheitsanfälligkeit der Menschen tendenziell erhöht haben und dies weiter tun.
      Verkehrte Welt … .
      Liebe Grüße an dich
      Maren

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  5. Auch von mir Maren,

    besten Dank für die fundierte Zusammenstellung, wie dem logischen Zusammenfügen der bewußt zur Verwirrung verstreuten Teil-Information und Teil-Wahrheiten.
    So kann ich deinen Worten auch aus meiner Arbeitspraxis und -leben im Bereich „Pharma/Medizin“ nur beipflichten.
    Es bedurfte bei meinem kleinen „Aufwach-Prozeß“ auch einer weiteren Reise in den Kaninchenbau der „Geschichte der modernen Medizin“. Wer das tut, dem fällt nicht nur zig-mal die Kinnlade herunter – auch so andere „Dinge“ passen dann auch zusammen…

    Bleiben wir wachsam und vor allem geistig gesund – beginnen doch mindest 90% der Krankheiten im Kopf.

    Alles Liebe,
    Raphael.

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    1. Lieber Raphael, vielen Dank für deinen Kommentar! Ja, so Einiges passt plötzlich zusammen, wenn man sich mit der modernen Medizin und Pharmazie (und ihren „Vermarktungsmethoden“) näher beschäftigt. Und auch mit den Frames, die hier schon seit vielen vielen Jahren gesetzt wurden und werden … . Und die jetzt eine sehr ungute gesellschaftliche Wirksamkeit entfalten: Denn gegen Frames lässt sich bekanntermaßen nicht argumentieren, egal wie gut die Argumente der eigenen und wie schlecht / oder nicht vorhanden die Argumente der anderen Seite sind. So hat die derzeitige Impfpropaganda leider leichtes Spiel.
      Liebe Grüße
      Maren

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      1. Nun, mit traurigem Bedauern muß man feststellen, daß die anderen „Maß.nahmen“!, in den anderen „Disziplinen“ und Ebenen ja auch Früchte tragen. Es wurden seit dem Beginn des letzten Jahrhunderts, wie du schon schreibst, Dinge/Frames zementiert.
        So gibt es Vieles, was wir gar nicht mehr erleben und lernen dürfen. Der Grad des „Need to know“ oder deutsch: die Verdummung der Gesellschaft(en) ist nach Plan umgesetzt worden.
        So hat jede Propaganda derzeit immer mehr Erfolg und stößt auf immer weniger Widerstand. Man besetzt Felder, verkehrt „Werte, wie Worte“, wirft Nebelkerzen um künstliche Beschäftigung zu kreieren,
        Halt wie in der Medizin: Die Symptome stehen im Vordergrund – die Ursachen sind dann maximal tertiär (;-) … und wer hat denn dann noch das „Vermögen“, die Zeit und auch die Lust, gerade bei diesem Framing,
        sich hier in der Tiefe, wie auch bei den „hervorgerufenen“ Zuständen mit deren Ursache zu beschäftigen.
        Bei der Frage: Wer hat diese denn kreiert? und vorallem; Wer hat da etwas von?, strecken die Meisten dann die „Waffen“.
        Gerne wiederhole ich bestätigend, doch nicht mutlos deine Worte:
        Die andere Seite hat leider leichtes Spiel.
        Danke für den Austausch und den fruchtbaren Diskurs, wie den Impuls deines Artikels/Beitrages,
        Raphael.

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    1. Merkwürdig, taucht vielleicht später wieder auf. Das sind so Fahrnisse hier bei WP, dass irgendwas zunächst einverleibt wird,… um mit dem Österreichjuristisch in deinem Beitrag zu sprechen … 🙂 ;-).

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