
„Legitim“ heißt gesetzlich anerkannt, rechtmäßig. Was aber, wenn das Recht sich verändert? Wenn Gesetze plötzlich anders ausgelegt werden – und alle entscheidenden Akteure sich bei dieser anderen Auslegung einig sind?
Zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns – als ein entscheidendes Merkmal unseres Rechtsstaats – habe ich schon in meinem Beitrag Verhältnismäßigkeitsgrundsatz medizinisch und juristisch gesehen Einiges gesagt und will das hier nicht alles wiederholen. Wichtig ist aber, dass bis vor Kurzem Einigkeit bestand, dass staatliche Eingriffe durch Gesetz (oder aufgrund eines Gesetzes) diesem Grundsatz genügen müssen.
Das bedeutet hinsichtlich des Infektionsschutzes: Der Staat müsste bei jeder einzelnen der ergriffenen „Corona-Maßnahmen“ nachweisen, dass diese geeignet ist, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Dass es kein milderes Mittel gibt, um diese Ziele zu erreichen, und dass der Nutzen der Maßnahme den durch die Maßnahme angerichteten Schaden deutlich überwiegt (je stärker der Grundrechtseingriff, desto höher die Anforderungen an diesen Nachweis). Die angestrebten Ziele sind dabei klar zu definieren („allgemeiner Gesundheitsschutz“ genügt den Anforderungen nicht; „Verhinderung einer Überlastung der Intensivstationen“ hingegen schon).
Es ist offensichtlich, dass ein solcher Nachweis bei so gut wie keiner der erfolgten staatlichen Corona-Maßnahmen gelungen wäre. Schon das Ziel dieser Maßnahmen wird nicht wirklich deutlich. (Mir drängt sich der Eindruck auf, Ziel des Ganzen ist es, eine Impfung an Mann, Frau und Kind zu bringen, was so kein „legitimes“ Ziel ist, und deshalb auch nie ausdrücklich als Ziel benannt wird …).
Nicht einmal der Nachweis einer Geeignetheit der Maßnahmen zum Schutz vor Erkrankung an Covid 19 ist vorhanden. Denn Belege dafür fehlen. Und bezüglich der Angemessenheit gibt es stattdessen eine hohe Evidenz, dass der Schaden der Maßnahmen größer ist als der Nutzen.
Der Gesetzgeber hat folgerichtig auf den Versuch eines Nachweises der Verhältnismäßigkeit der einzelnen Maßnahmen in der Gesetzesbegründung gleich verzichtet und stattdessen lediglich pauschal die Verhältnismäßigkeit aller Maßnahmen behauptet.
Das reicht natürlich nicht – und würde normalerweise dazu führen, dass jede aufgrund eines solchen Gesetzes durchgeführte Maßnahme von Gerichten aufgehoben, und das Gesetz selbst vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. In Österreich scheint das auch regelmäßig geschehen zu sein, dass der Verfassungsgerichtshof Rechtsverordnungen wegen nicht erfolgter Begründung der Verhältnismäßigkeit aufgehoben hat. Was dort aber offenbar nur dazu geführt hat, dass die Regierung gleich (oder ähnlich) lautende neue Verordnungen erlassen hat… .
In Deutschland wollte man sich diese Peinlichkeit anscheinend ersparen – und hat stattdessen etwas getan, was ich als fatal empfinde. Da es unser gesamtes Grundgesetz aus den Angeln hebt.
Es ist etwas, dessen Reichweite den wenigsten Menschen WIRKLICH klar geworden zu sein scheint:
Man hat behauptet, dass es legitim, ja sogar geboten sei, Menschen, die man als „Gefährder“ definiert, ihre Grundrechte erheblich einzuschränken. Zuvor hatte man alle Menschen in Deutschland pauschal zu „Gefährdern“ erklärt. Und man hat klar gemacht, dass man nur denen ihre Grundrechte (teilweise) wiederzugeben gedenkt, die eine – nicht demokratisch legitimierte – Organisation (das RKI) relativ willkürlich für nicht mehr – oder zumindest weniger – „gefährlich“ erklärt. Musste bisher, wie gesagt, der Staat nachweisen, dass ein Grundrechtseingriff geeignet, erforderlich und angemessen ist, um ein legitimes Ziel zu erreichen, wurde dieser Nachweis nun durch die Behauptung ersetzt, dass Menschen gefährlich seien, und man sie voreinander schützen müsse.
Gleichzeitig wurde von der o.g. Organisation behauptet, dass man diese Gefährlichkeit nur durch eine Impfung mit einem experimentellen auf Gentechnik beruhendem Impfstoff reduzieren könne. Erst diese nicht erprobte Impfung also dazu berechtige, (einen Teil) seine(r) Grundrechte wieder wahrnehmen zu dürfen.
Was diese Art der Auslegung des Grundgesetzes bedeutet, wird vielleicht an folgenden Beispielen deutlich:
- Studien haben gezeigt, dass bei stark übergewichtigen Menschen die Impfungen nur eine geringe Wirkung zeigen, diese Gruppe aber gleichzeitig besonders gefährdet ist, an Covid-19 schwer zu erkranken (und dadurch vielleicht auch besonders „infektiös“ ist). Was, wenn das RKI nun sagt, es handele sich aufgrund dessen um „besondere Gefährder“, deren Gefährdungspotential nicht mal durch die Impfung reduziert werde. Deren Grundrechte man folglich so lange einschränken dürfe / müsse, bis sie so und so viel an Gewicht verloren haben?
- Oder mit einem anderen Thema: Ein „Expertengremium“ sagt, Studien hätten ergeben, dass Männer im Alter zwischen 13 und 40 Jahren, die selbst (oder deren Vorfahren) aus Ländern x,y,z kommen, statistisch signifikant häufiger Straftaten verüben, als der Rest der Bevölkerung.
Es dürfte für eine Regierung mit einem entsprechenden Interesse nicht schwer sein, solche Studien und Statistiken erstellen zu lassen. Also erklärt man die entsprechende Gruppe pauschal zu „Gefährdern“, erlässt Versammlungsverbote für sie und nächtliche Ausgangssperren.
Wenn vorher über irgendwelche Gewalttaten aus dieser Gruppe immer wieder in den Medien eindrucksvoll – und mit entsprechenden Bildern und Berichten von Opfern unterlegt – berichtet wurde, wird eine Mehrheit der Bevölkerung sich durch diese Maßnahmen sicherer fühlen. Und nicht protestieren.
„Die aus Ländern x,y,z kommen“ ließe sich auch ersetzen mit Zugehörigkeit zu einer bestimmten Glaubensrichtung, oder was auch immer! (Sie würden nach der neuartigen Auslegung des GG ja nicht wegen ihrer Religion, Herkunft o.ä. diskriminiert, sondern weil es einen sachlichen Grund für ihre Ungleichbehandlung zu anderen gesellschaftlichen Gruppen gebe, sie seien nämlich „Gefährder“.)
Was ich damit sagen will: Man kann mit einer Auslegung des GG, wie sie jetzt salonfähig geworden ist, JEDE Gruppe pauschal zu „Gefährdern“ (oder Unerwünschten) erklären und ihre Grundrechte einschränken, wenn man damit irgendein politisches Ziel verfolgt.
Man kann die Einschätzung, dass es sich um „Gefährder“ handele gar noch auslagern, auf irgendein nicht gewähltes und nicht abwählbares „Expertengremium“, dem man nun einmal habe „folgen müssen“. (Während man Einschätzungen von Experten, die diesem Gremium nicht angehören, beharrlich ignoriert oder für Unsinn erklärt!)
Wenn man gleichzeitig, wie mit dem Infektionsschutzgesetz geschehen, den Individualrechtschutz – entgegen Art. 19. Abs. 4 GG – verkürzt, gibt es für die Betroffenen im Grunde keine Möglichkeit mehr, sich zu wehren. Zumindest nicht, wenn man das Bundesverfassungsgericht vorher so besetzt hat, dass es die Grundrechtsverstöße weitgehend mittragen wird.
Leider erscheint es mir bei der jetzigen Besetzung des BVerfG tatsächlich sehr wahrscheinlich, dass es diesen Tabubruch mittragen – und nur kleinere Aspekte (wie die nächtliche Ausgangssperre) für verfassungswidrig erklären wird. Bisher scheint mir jedenfalls alles darauf hinzudeuten, dass das BVerfG seiner hohen Verantwortung, die es gerade in dieser Situation trägt, wohl nicht gerecht werden wird.
Wenn aber alle Verfassungsorgane mitmachen bei dieser neuartigen Auslegung, inklusive des Bundesverfassungsgerichts, ist der Rechtsstaat damit zu einer reinen Fassade geworden. Von Außen betrachtet scheint er noch da zu sein. Innen ist er hohl.
Noch scheint eine Mehrheit in diesem Land trotzdem überzeugt, dass alles mit „rechten Dingen“ zu geht. Eine Mehrheit(?) scheint die Maßnahmen, die Gesetze und Verordnungen, die „Wegnahme“ der Grundrechte und „Wiedergabe“ nur an die, die nach Definition eines nicht demokratisch gewählten Instituts, nämlich des RKI, keine „Gefährder“ seien, für legitim zu halten.
In einer Demokratie zählen Mehrheiten. Und wenn die Mehrheit damit einverstanden ist, dass der Rechtsstaat sich von innen aushöhlt, dann ist das vielleicht sogar noch demokratisch.
Ob die Mehrheit vielleicht nur deshalb einverstanden ist, weil sie erheblicher Propaganda ausgesetzt wurde und wird, ist eine andere Frage. Ob ihr die möglichen Konsequenzen dieses Tabubruchs wirklich klar sind, auch.
Ich bin mir nicht einmal sicher, ob unseren Verfassungsorganen diese Konsequenzen in aller Deutlichkeit bewusst sind. Ob ihnen bewusst ist, dass sie mit ihrem Versuch, die Menschen über (angeblich alternativlose) Grundrechtseinschränkungen irgendwie zur Impfung (und zu einem digitalen Impfpass) zu „zwingen“, rechtlich gesehen eine Büchse der Pandora geöffnet haben.
Zuerst einmal, bevor ich alles lese: Das Kunstwerk mit dem Tulpenblatt als Kleidchen ist Dörte Müller ja wieder großartig gelungen.
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Danke schön! Sie freut sich! (Allerdings ist der Beitrag nicht ganz so „süß „, wie das Bild … )
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Dem möchte ich mich unbedingt anschließen. Die Bilder finde ich ganz toll.
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Ja, die wirken auflockernd und fröhlich, leichr.
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Wir haben bisher nicht erkannt, wie verzwickt alles ist, was offiziell als“demokratisch“ und „legitim“ galt.
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Für Nicht-Juristen ist es auch kaum zu verstehen, was hier gerade passiert. Es wird ja offiziell so dargestellt wird, als sei es völlig selbstverständlich, dass man Menschen, die jemand als „gefährlich“ definiert hat, Grundrechte „wegnehmen“ dürfe (oder gar müsse). Dass das ein absoluter Tabubruch in der Geschichte der Bundesrepublik ist, wird geschickt vertuscht. Und Menschen, die darauf aufmerksam machen (so wie ich), laufen gar noch Gefahr, Ärger zu bekommen, weil solche Texte ja theoretisch das „Vertrauen in die Verfassungsorgane“ reduzieren könnte (wobei mein kleiner Blog wohl keine Gefahr darstellen dürfte…). Das ist schon eine sehr merkwürdige Zeit … .
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So klar durchdacht hat das bisher kaum jemand.
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Es wird überall an allen bisherigen Säulen gerüttelt, und der Sturz könnte entsetzlich sein. Wir müssen das aber wohl nicht alles allein auf uns nehmen. „Erkennen ja, aber nicht richten!“ Daran möchte ich mich persönlich halten.
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Ich hoffe ja immer noch, dass es kein „Absturz“ wird, sondern ein Aufbruch. In dem Sinne, dass jetzt viel Altes aufbricht, geheilt werden kann – und die Menschheit einer heileren Zukunft entgegen sieht, in der weniger „das Geld“ und seine Interessen regieren.
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Ja, Aufbruch mitten im Zusammenbrechen. Es ist zugleich ja eine Chance.
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Mir würde es sehr helfen, wenn die entsprechenden Quellen für Expertisen genannt werden.
Warum legst du als Juristin keine Verfassungsbeschwerde ein?
Und warum ist die „Mehrheit“ blind, manipuliert oder dumm.
Und warum musst du deine „Selbstgespräche“ die dir sicher gut tun, auf einem Blog veröffentlichen?
Für mich nicht wirklich zu verstehen und ohne Beleg 👎 genauso Behauptung und manipulativ.
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Keine Angst, ich habe meine juristische Expertise und auch meine logischen Fähigkeiten nicht beim RKI erworben, sonst wäre ich als Leser auch skeptisch … ;-). Du hast mir doch schon vor einigen Monaten mehrfach mitgeteilt, dass du meine Beiträge nicht magst, und mir nahe gelegt, andere Inhalte zu veröffentlichen … . Insofern bin ich etwas überrascht, dass du sie immer noch liest, es gibt sicher Blogs, die deinen Vorlieben mehr entsprechen. Tatsächlich hatte ich heute überlegt, jetzt erstmal etwas weniger zum Thema Corona zu schreiben. Aber, wenn du meinen Blog verfolgt hast, wird dir vermutlich nicht entgangen sein, dass ich einen ausgeprägten Widerspruchsgeist besitze. Und mir zu sagen, was ich nicht tun solle, oder was ich tun solle, könnte ein deutlicher Anreiz für mich sein, genau das Gegenteil zu tun … 😉 :-).
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Das ist wieder ein starkes Bekenntnis. Ein mutiges, freies Bekenntnis. Martin Luther ging uns darin voran und bekannte öffentlich: „Hier stehe ich und kann nicht anders. GOTT helfe mir.“ Dies Recht sollte uns nicht genommen werden.
Ob dies nun recht oder unrecht war, von der Sache her, ist wiederum eine andere Frage. Man/frau muß sich ja nicht jeder Meinung anschließen.
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Es ist nicht im eigentlichen Sinne ein Bekenntnis, sondern eine juristische Analyse dessen, was im Bereich des Infektionsschutzgesetzes juristisch gesehen gerade geschieht – und wo das hinführen kann.
Meinem Text zugrunde liegen ja die Gesetztesbegründung und all die öffentlichen Aussagen von Bundesjustizministerin etc., die eben sagen, man müsse die Grundrechte zurück geben, wenn „die Menschen nicht mehr gefährlich sind“. Sie legitimieren Grundrechtseingriffe also (erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik!) damit, dass bestimmte Menschen „gefährlich “ seien, und man ihnen deshalb Grundrechte entziehen dürfe. Wer „gefährlich “ sei, wird dann auch noch willkürlich definiert. Das ist für einen Rechtsstaat fatal. Und das ist keine Meinungsfrage… . Jura ist ja keine „Meinungsdisziplin“ , auch wenn es manchmal so wirken mag.
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Für mich ist das Grundgesetz nicht allein verpflichtend. Ich denke mal, es geht um mehr, um Größeres, Allgemeineres. Das GG wird ja auch immer wieder verändert und angepaßt, je nach Lage und z. T., wie es scheint, sehr willkürlich und demnach juristisch wohl anfechtbar. Weil ich aber keine Juristin bin, mische ich mich da nicht ein, und Parteienbildung halte ich auf Dauer auch nicht für richtig. Ich denke mal an unsere Nationalhymne, worin es in der 3. Strophe heißt: “ Einigkeit und Recht und Freiheit, darnach wolln wir alle streben, brüderlich mit Herz und Hand…“
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Warum die Mehrheit blind, manipuliert oder dumm ist / das frage ich mich auch. Vielleicht weil sie es vorzieht, so zu sein?? Oder weil sie keine Zeit hat? Oder weil sie so erzogen wurde? Du, Herr Berlinfragt, wirst es wissen. Hinsehen, Forschen, Selbstdenken ist halt mühsam und zeitraubend.
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Wie man den Kommentaren und den stets fundierten Antworten von Maren auf diese Kommentare zu ihren gründlich recherchierten, interessanten und aufschlußreichen Artikeln entnehmen kann, führt Maren hier keineswegs „Selbstgespräche“.
Ich persönlich finde die Frage, wieso sie ihre Artikel auf ihrem Blog veröffentlicht, gelinde gesagt, seltsam, zumal man, wenn man diesen Blog folgt, ja sehen kann, daß es durchaus viele interessierte LeserInnen gibt, die die Artikel von Maren als Denkanstöße und als Bereicherung betrachten und sie dazu nutzen, ihren eigenen Horizont zu erweitern – wozu sie wohl auch gedacht sind.
Und ich finde es erstaunlich, daß es immer wieder mal Menschen gibt, die Blogs folgen, die sie anscheinend nicht mögen und deren Inhalte sie ganz offensichtlich nicht verstehen, und die dann auch noch den Sinn und sogar die Berechtigung dieser Blogs in Frage stellen, anstatt sich einfach von denjenigen Blogs fern zu halten, deren Inhalte sie anscheinend überfordern.
Ich frage mich dann immer, woher solche Menschen ihr Selbstbewußtsein nehmen und wonach sie eigentlich (anscheinend immer an der falschen Stelle) suchen.
Sonnige Grüße, Hannah
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❤❤❤ Vielen herzlichen Dank, liebe Hannah, und liebe Gerda, für eure unterstützenden Kommentare, über diei ch mich sehr sehr freue!!!!!
Das mit dem „Selbstgespräch “ bezog sich wohl auf meinen Text „Spannender als Matrix …“.
Ich denke, der Herr wird von der Energie der „Spaltung “ berührt sein, die Gerda gestern beschrieben hat …
Herzliche Grüße an euch!
Maren 🤗
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Vielleicht lohnt es doch, der Frage nachzugehen, was solche Leser antreibt. Mich erinnern sie ein wenig an Atheisten, die in die Kirche rennen, um dem Priester die Fehler und Widersprüche seines Gaubensbekenntnisses vorzuhalten. Oder auch umgekehrt, natürlich, der Priester, der sich zu den „Sündigen“ begibt. Es benagt sie ein stiller Zweifel, ob ihre eigenen Überzeugungen einer Prüfung standhalten würden, und so gehen sie in die Vorwärtsverteidigung: der andere hat Unrecht, der andere gehört verbrannt. Nur indem sie alle Widersprechenden ausrotten, können sie ihre eigenen Glaubensbekenntnisse retten. Eindeutigkeit gegen Ambivalenz.
Wir können es aushalten, dass sich andere Menschen impfen lassen (obgleich es mir von Herzen leid, ja weh tut, dass sie in diese Falle rennen) – die Impfbefürworter aber können es nicht aushalten, dass es uns Ungeimpfte gibt. Wir repräsentieren etwas, was sie bekämpfen und zum Schweigen bringen müssen. Und dies „etwas“ ist in ihrer eigenen Seele.
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Definitiv FATAL 😦
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Danke, Maren.
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Danke Maren,
für die nüchterne Aufklärung, die Rückschlüsse und Kausal-Ketten zu den Fakten.
Die Richter wissen jedoch schon, daß sie die Büchse der Pandora öffnen müssen.
Denn wer sich nicht anschließt und mitmacht, dem kann es so gehen, wie dem Richter in Weimar.
Und das ist ein Zeichen für die, die da nicht gebrieft sind oder aus „unerhörten“ am Gesetz festhalten.
Diese Geister der Pandora haben doch schon den ganzen Planeten im Sack, außer den „paar“ gallischen Dörfern.
Ob es nun Presse, Politik, Militär, Wirtschaft oder eben die Judikative ist.
Die Agenda wird auf Teufel komm raus weiter gefahren und die Widerstandsnester …
versucht man auszuräuchern.
Bleiben wir wacker, wachsam und der Wahrheit gefohlen,
Raphael.
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Ja es ist weiterhin nicht zu fassen, dass alle Logik abprellt, dass Mensch ‚faktenresistent‘ geworden sind…. ich denke wir sehen hier ein Bühnenstück über die Macht der öffentlichen Meinung, und wie man sich ihrer locker bemächtigen, bzw sie umleiten kann… da liegt die wirkliche Schwäche der Demokratie, und manch schlaue Köpfe machen es sich zu Nutze.
Heute sagte ich in einem Gespräch, wenn ich nichts wüsste, und nur sähe, mit welchem missionarischen Fieber diese Impfung an den Mann gebracht wird, würde ich schon die Lunte riechen…..
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Das denke ich auch, dass da die eigentliche Schwäche der Demokratie liegt, dass es so leicht ist, die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Deshalb wäre ich auch bei der Zulassung von Volksentscheiden eher skeptisch. … Sehe ich auch so, wenn man derart viel beeinflussen muss, kann Nutzen und Qualität des Produkts offenbar nicht für sich sprechen… (vielleicht würde das Produkt gar etwas ganz anderes sagen, wenn man das nicht mühsam unterdrücken würde… )
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Hmm,
da paßt auch die Essenz der antiken Griechen,
welche da „prophezeiten“, daß nach der Demokratie
die Diktatur folgt …
Wo stehen wir denn jetzt „nur“?
Alles Liebe,
Raphael.
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Wahrscheinlich passen beide Bezeichnungen nicht mehr wirklich in unserer aktuellen Welt…
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Hmm,
für Ersteres ein Nicken,
für das Zweite ein „Hmm“ …
mit der Befürchtung, daß es in Richtung cäsarischen Rom geht.
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Zitat: „Ich bin mir nicht einmal sicher, ob unseren Verfassungsorganen diese Konsequenzen in aller Deutlichkeit bewusst sind.“
1. Viele deutsche Politiker sind absolutes Mittelmaß oder durchaus intelligente Zivilversager. Damit ist bereits ein Problem vieler Fehlentscheidungen identifiziert. Hinzu kommt, dass dieser Menschentyp, in Unkenntnis der eigenen Unzulänglichkeit, oft noch resistent gegen gute Beratung ist oder zum „Opfer“ diverser Einflüsterer (Lobbyisten) wird.
2. Die deutsche Justiz ist nicht unabhängig. Siehe EuGH-Urteil von 27.April 2019. Über die Berufung von (Bundes)Richtern entscheidet nach Art. 95 Abs. 2 GG der zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss. Jetzt wird es spannend: Dieser besteht je zur Hälfte aus Landesministern und Bundestagsabgeordneten. Es liegt also nahe, dass in die höchsten Ämter nur jene Juristen kommen, die eine „gewisse Nähe“ zur Partei XYZ haben.
3. Die C-Krise offenbart Punkt 1 und 2 auf erschreckende Weise. Aber die geschürte Angst vor dem Virus verhindert rationales Denken beim Großteil der Bevölkerung. Die Medien trifft dabei zumindest eine Teilschuld. Vielleicht ist der einzelne Journalist wirklich nur Opfer, die Chefetage verfolgt jedoch eine politische Agenda. Die Frage ist welche. Die Frage ist auch, ob die Gates-Millionen an diverse Verlage einen gewissen Einfluss auf die C-Berichterstattung haben.
Fazit: Wir brauchen wieder mehr „Intelligenz“ in den Parlamenten und eine unabhängige Justiz, die Fehlentscheidungen stoppen und rückgängig machen kann. Zur Not auch in der Lage sein muss, die Regierung abzusetzen.
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Danke dir für den ausführlichen Kommentar! Ich glaube auch, dass die Art und Weise, wie das BVerfG besetzt wird, nicht gut ist. Es ist ja rein vom fachlichen Standpunkt her alles andere als naheliegend, dass jemand Präsident wird, der nie Richter war, sondern sein Geld als Wirtschaftsanwalt und als Bundestagsabgeordneter verdient hat. Das spricht weder für die richterliche Expertise noch für Unabhängigkeit….
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