Patientenschutz?

Gerade habe ich mich über eine Meldung in den Nachrichten so geärgert, dass ich jetzt doch mal meine Blog-Pause unterbrechen muss, um meinem Ärger Luft zu machen …

Da hieß es, dass „zum Patientenschutz“ gefordert werde, bei Schadensersatzprozessen gegen Ärzt*innen aufgrund sogenannter Kunstfehler künftig die Beweislast umzukehren.

Eine Beweislastumkehr bei Schadensersatzansprüchen im Bereich der Medizin ist zum Patientenschutz sehr sinnvoll. – Wenn es um Schadensersatzprozesse gegen Pharmaunternehmen geht. Und auch bei Schadensersatzansprüchen gegen das für die Zulassung von Medikamenten in Deutschland zuständige PaulEhrlichInstitut (PEI).

Eine solche Beweislastumkehr würde ich sehr begrüßen!! Sie würde bedeuten, das Pharmaunternehmen muss in Zukunft in einem entsprechenden Prozess nachweisen, dass sein Medikament für den bei den klagenden Patient*innen eingetretenen Schaden NICHT verantwortlich ist.

Eine solche Beweislastumkehr würde dazu beitragen, sehr viel menschliches Leid zu verhindern!
Zu solch vielen Opfern durch vermeidbar gewesene(!) Vorfälle wie bei Contergan oder – in noch nicht allzu lang vergangener Zeit auch z.B. Vioxx (manch Rheumatiker*in erinnert sich vielleicht noch …) -, würde es in der Form sicherlich nicht mehr kommen.

Denn die Unternehmen würden gezwungenermaßen sehr viel mehr Sorgfalt auf den Nachweis verwenden, dass ihr Produkt sicher ist.
Und das PEI würde erheblich mehr Sorgfalt auf die Prüfung dieser Nachweise verwenden.
Damit könnten Millionen unnötiger Opfer (Todesfälle sowie schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen) weltweit auf eine relativ einfache Art vermieden werden.

Eine Beweislastumkehr bei ärztlichen „Kunstfehlern“ führt hingegen nur dazu, dass der ein oder andere Arzt finanziell ruiniert wird. UND, und das ist aus meiner Sicht das eigentlich Schlimme: Dass die Ärzt*innen faktisch (noch mehr als jetzt schon) gezwungen sein werden, sich an sogenannte „medizinische Leitlinien“ zu halten.
Sprich, dass jede individuelle Medizin, jedes Eingehen auf die individuellen Besonderheiten eines Patienten, jede persönlich und individuell auf DIESE*N Patient*in zugeschnittene Behandlung; also das, wofür ein*e Patient*in eine*n Ärzt*in braucht: um individuell betreut zu werden, – das das den Ärzt*innen faktisch komplett genommen würde.

Denn, um nicht wegen eines „Kunstfehlers“ belangt werden zu können, würden die allermeisten Ärzt*innen sich dann verständlicherweise peinlich genau an die „Leitlinien“ halten. Also JEDE*N mit vermeintlich „gleichem“ Symptom dieselben Medikamente in der in den Leitlinien angegeben Dosierung verschreiben.
Im Grunde würde die medizinische Ausbildung in den „nicht schneidenden“ Arztberufen immer überflüssiger. Nach dem Motto: „Geben Sie hier Ihre Symptome und Laborwerte ein. Der Computer errechnet Ihnen dann anhand der Leitlinien die für Sie „richtigen“ Medikamente und druckt Ihnen die Rezepte aus … “
Opfer wie bei Vioxx etc. würden nicht seltener, sondern eher noch viel häufiger.

Mein Fazit: In der Form, wie sie in der Nachrichtenmeldung propagiert wurde, dient eine Beweislastumkehr den (nach Abflauen des Corona-Hypes) wieder schwächelnden Börsenwerten der Pharmaindustrie;
sowie den Börsenwerten von Unternehmen, die sich mit KI beschäftigen.
Aber sie dient ganz sicher NICHT dem Patientenschutz!!!